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Zielgruppen
senioren
Besonderheiten & Hinweise
•Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
•a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst
•b) ein fälliger Zins-, Provisions- oder Tilgungsanspruch des Kreditgebers trotz banküblicher Bemühungen des Kreditgebers um Einziehung oder Beitreibung der Forderung innerhalb von zwölf Monaten nach s
Details
Förderart
🛡️ Bürgschaft
Fördergebiet
Brandenburg
Geeignete Phasen
Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)
Unternehmensgrößen
Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in
Branchen
BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als Investor ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten durch die Übernahme von Bürgschaften für Kredite. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von EUR 2 Millionen nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25 Prozent des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank BrandenburgGmbH.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG