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🛡️ Bürgschaft

Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst
b) ein fälliger Zins-, Provisions- oder Tilgungsanspruch des Kreditgebers trotz banküblicher Bemühungen des Kreditgebers um Einziehung oder Beitreibung der Forderung innerhalb von zwölf Monaten nach s

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als Investor ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten durch die Übernahme von Bürgschaften für Kredite. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75 Prozent des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von EUR 2 Millionen nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25 Prozent des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank BrandenburgGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG