Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und einer stärkeren Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes beitragen. Die Mittel der Förderung stammen teilweise aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500. Bevor Sie den Förderantrag stellen, müssen Sie den Projektvorschlag durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) prüfen und votieren lassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).ELER-Förderanträge können Sie stichtagsgebunden einreichen, die Antragstellung für eine GAK-Förderung ist jederzeit möglich.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG