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💰 Zuschuss

Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Die Schülerinnen und Schüler müssen die theoretische und praktische Ausbildung im Land Brandenburg absolvieren.
4.2 Die Altenpflegeschulen müssen anhand geeigneter Unterlagen den Nachweis erbringen, dass sie für die Ausbildungsjahrgänge 2017 bis einschließlich 2022 über die erforderlichen Ausbildungskapazitäten
4.3 Die Schülerinnen und Schüler müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel die gesundheitliche Eignung und die schulische Vorbildung) des § 6 AltPflG oder § 4 BbgAltPflHG erfüllen und

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00 Jede zum 1.1.2019 anerkannte Altenpflegeschule kann einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten erhalten, die über den monatlichen Förderhöchstbetrag je Schülerin und Schüler nicht gedeckt werden. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52 ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG