Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00 Jede zum 1.1.2019 anerkannte Altenpflegeschule kann einmalig im Jahr einen Zuschuss von bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten erhalten, die über den monatlichen Förderhöchstbetrag je Schülerin und Schüler nicht gedeckt werden. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52 ein.
§ 23 und
§ 9 des