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💰 Zuschuss

Digitalbonus Thüringen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
📞
+49 361 7447-0
📞
+49 361 7447-410
🔗
www.aufbaubank.de

Zielgruppen

forschungkultur

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation Ihres Betriebs. Sie bekommen den Digitalbonus für Vorhaben in den Bereichen Darüber hinaus werden Schulungen von Ihren Beschäftigten gefördert, die im Zusammenhang mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt stehen (beispielsweise Einweisung in neue Software und Technik). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR15.000. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR5.000 betragen und dürfenEUR150.000 nicht übersteigen. Sie können höchstens 2 Anträge stellen. Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit Ihrem Digitalisierungskonzept bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEU, vor allem des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewe
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Gefördert werden nur Vorhaben,
•Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
•Das geförderte Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchzuführen (Bewilligungszeitraum).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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