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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Ernteversicherungen

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ELER-Ernteversicherungen@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 2223-0
📞
0361 2223-100
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

kultur

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben jährlicher Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch folgende Risiken: Die Absicherung für einzelne Kulturen oder mehrere Kulturen beim Anbau von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- und/oder Gewürzpflanzen gegen diese Risiken kann einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen erfolgen. Das Risiko „Hagel“ ist nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig. Sie bekommen die Förderung für den Neuabschluss eines Mehrgefahrenversicherungsvertrags oder die Umwandlung beziehungsweise Fortführung bereits bestehender mehrjähriger Versicherungsverträge. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Versicherungsprämie. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ein. Der jährliche Antragszeitraum nebst Stichtag (Ausschlussfrist), bis zu dem die Anträge gestellt werden können, wird vorab durch die Antrags- und Bewilligungsbehörde bekanntgegeben.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- un
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Förderung von Versicherungsprämien erfolgt unter der Voraussetzung:
•a) der Zuwendungsfähigkeit der beantragten Kulturen und Risiken,
•b) einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers von mindestens 20 Prozentpunkten der Schadenquote (Abzugsfranchise) und

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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ELER-Ernteversicherungen@tlvwa.thueringen.de
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0361 2223-0
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0361 2223-100
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www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

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