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💰 Zuschuss

Überregionale Familien- und Seniorenförderung

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223413
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

frauenjugendregionalseniorensozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei überregionalen Maßnahmen für Familien und Senioren. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans reichen Sie sich bitte 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ein Konzept beim zuständigen Ministerium ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•3.1 Die nach Teil II Buchstabe A bis C geförderten Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen müssen Bestandteil des geltenden Landesfamilienförderplans sein beziehungsweise den darin enthaltenen Zielen en
•3.2 Die geförderten Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen müssen hinsichtlich ihrer Zielgruppen und Angebote überregional ausgerichtet sein. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn deren Wirkung auf T
•3.3 Für die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ist das Fachkräftegebot erfüllt, wenn die hauptamtlich Beschäftigten eine sozial- und / oder geisteswissenschaftliche Hochschulausbildung vorweisen. F

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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0361 22230
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