Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei überregionalen Maßnahmen für Familien und Senioren. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans reichen Sie sich bitte 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ein Konzept beim zuständigen Ministerium ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG