Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Sie erhalten die Förderung für Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, ab dem 3. Jahr bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Weiterentwicklung des Programms beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgeschaltet. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG