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💰 Zuschuss

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlvwa.thueringen.de
📞
+49 361 57 332-1000 (
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

frauensozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Sie erhalten die Förderung für Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, ab dem 3. Jahr bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Weiterentwicklung des Programms beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgeschaltet. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt als Erstempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können die Fördermittel an gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie an kreisange
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Als Zuwendungsvoraussetzung ist die Teilnahme an einem Konzeptauswahlverfahren nach Ziffer 7.1 erforderlich.
•4.2 Als beratende Fachkräfte sollen qualifizierte Personen eingesetzt werden, welche vorrangig über sozial- und gesundheitspädagogische Abschlüsse oder über Abschlüsse im Bereich der Gesundheits-, Kra
•4.3 Ausgehend von einem Ansatz, dass die Fachkräfte zu zwei Dritteln Tätigkeiten wie Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Analyse, Dokumentationetc.ausführen und zu einem Drittel in der direkten Ber

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@tlvwa.thueringen.de
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+49 361 57 332-1000 (
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www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

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