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💰 Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
📞
022-2027
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www.aufbaubank.de
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Zielgruppen

forschungregionalsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Thüringen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Unterstützt werden Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (gemäßKMU-Definition derEU), die Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Fördergebiet (C- oder D-Fördergebiet). Die maximalen Beihilfehöchstgrenzen betragen im Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten betragen die maximalen Höchstgrenzen im der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Investitionsvorhaben von gemeinnützigen, wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen beträgt der Förderhöchstsatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Kooperationsnetzwerken beträgt der Förderhöchstsatz 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Innovationscluster können mit bis zu 55 Prozent bei Investitionskosten beziehungsweise bis zu 50 Prozent für Personal- und Verwaltunskosten gefördert werden. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank über dasTAB-Online-Portal ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso
•Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•5.1 Vorhabensbeginn
•(1) Förderanträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Investitionsvorhaben gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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