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💰 Zuschuss

Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlllr.thueringen.de
📞
0361 574041000
📞
021/2115
🔗
infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de
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tlbg.thueringen.de
🔗
www.aufbaubank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen. Im Förderbereich „integrierte ländliche Entwicklung“ erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Im Bereich „Revitalisierung von Brachflächen“ erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Beseitigung ungenutzter beziehungsweise brachgefallener Gebäude und Flächen, mit denen Landschafts- und Siedlungsräume zurückgewonnen werden. Dabei müssen Sie die Infrastruktur oder Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Für Ihren Antrag müssen Sie folgende Fristen beachten: Anträge für andere Maßnahmen können Sie laufend stellen. Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen der Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG). Richten Sie Ihren Antrag bei Maßnahmen für Kleinstunternehmen der Grundversorgung an die Thüringer Aufbaubank (TAB) Richten Sie Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•B 1.3.1 Für die Förderung nach B 1.1.1
•Die ausgearbeitete Regionale Entwicklungsstrategie muss bzgl. Gliederung und Inhalt den im Leitfaden zum Wettbewerbsaufruf genannten Mindestkriterien entsprechen.
•B 1.3.2 Für die Förderung nach B 1.1.2

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@tlllr.thueringen.de
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0361 574041000
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