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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@aufbaubank.de
📞
+49 361 7447-0
📞
+49 361 7447-410
📞
023/2831
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www.aufbaubank.de
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Zielgruppen

forschungjugend

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Thüringen unterstützt Sie als junges Unternehmen im Programmbereich get started 2gether auf Grundlage der Richtlinie „FTI-Thüringen TRANSFER“ bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die für Aufträge und Dienstleistungen anfallen bei einer Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zuEUR200.000 pro Wettbewerbsaufruf. Ihr Unternehmen kann pro Wettbewerbsaufruf einmal teilnehmen. Eine mehrmalige Teilnahme am Programm ist möglich, der maximale Zuschuss ist dann aufEUR300.000 begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag über dasOnline-Portal der Thüringer Aufbaubank einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Gründung mit Unternehmenssitz in Thüringen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•Die Projekte sind in Thüringen durchzuführen.
•Die Antragstellenden müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und derEUvertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
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