Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in Form einer Kaltmietfreistellung für bei einem Technologie- und Gründerzentrum (TGZ)/Applikationszentrum (APZ) angemietete Räume. Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im TGZ/APZ gewährten Mietfreistellungen für die genannten jungen Unternehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Träger oder Betreibergesellschaft eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums können Sie einen Zuschuss von bis zuEUR200.000 pro Jahr erhalten, wobei ein begünstigtes Unternehmen als Mieter mit maximalEUR10.000 pro Jahr gefördert werden kann. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR2.500. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen über das Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG