Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von anerkannten Flüchtlingen in Thüringer Kommunen dienen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Fachpersonal inklusive Schulungsausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie für Honorare für die soziale Betreuung und Beratung einschließlich anfallende Dolmetschleistungen. Zur sozialen Betreuung und Beratung zählen Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüc