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💰 Zuschuss

Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
📞
+49 361 7447-0
📞
+49 361 7447-410
📞
021/1058
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www.aufbaubank.de
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thueringer-foerderportal.eu

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft planen und somit zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften beitragen. Die Förderung erfolgt entweder mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im TeilELERerhalten Sie die Förderung für Im TeilEFREerhalten Sie die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze beträgtEUR25.000. Das Förderverfahren ist zweistufig. Reichen Sie im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zunächst bitte eine Vorhabenskizze sowie einen Finanzierungsplan jeweils bis zum 1.9. des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank ein. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag elektronisch über dasEFRE-Antragsportal einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
•Bei Vorhaben im TeilEFREsind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungsfähig sind sowohl Vorhaben, die in Zusammenhang mit Natura 2000 stehen, als auch Vorhaben, die sich auf Nationale Naturlandschaften (Nationalpark, Biosphärenreservate, Naturparke), Natur
•4.2 Zuwendungen nach den Nrn. 2.1 bis 2.4 werden grundsätzlich für Vorhaben in ganz Thüringen gewährt. Davon ausgenommen sind überEFREförderfähige Inhalte nach den Nrn. 2.5 und 2.6.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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