Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft planen und somit zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften beitragen. Die Förderung erfolgt entweder mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im TeilELERerhalten Sie die Förderung für Im TeilEFREerhalten Sie die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze beträgtEUR25.000. Das Förderverfahren ist zweistufig. Reichen Sie im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zunächst bitte eine Vorhabenskizze sowie einen Finanzierungsplan jeweils bis zum 1.9. des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank ein. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag elektronisch über dasEFRE-Antragsportal einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG