Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in der Altenpflege sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind. Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Sie bekommen je nach Art der Maßnahme einen Festbetrag von bis zuEUR24,00 pro Fortbildungseinheit. Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG