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💰 Zuschuss

Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Fortbildungsprogramms mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes mit den vorgesehen
4.2 Fortbildungsmaßnahmen, die nachweislich ersatzweise für nicht durchgeführte Maßnahmen angeboten werden, müssen vor Beginn der Bewilligungsbehörde mitgeteilt werden.
4.3 Zu jeder Fortbildungseinheit (FE) ist ein Bericht zur Erfolgskontrolle auf Basis einer schriftlichen Befragung der Teilnehmer zu erstellen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in der Altenpflege sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind. Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Sie bekommen je nach Art der Maßnahme einen Festbetrag von bis zuEUR24,00 pro Fortbildungseinheit. Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG