Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes bei dem Erhalt der Netzwerke Frühe Hilfen. Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachkosten bei Sie bekommen die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einer Grundpauschale in Höhe vonEUR15.000 je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verteilerschlüssel, der die Anzahl der unter Dreijährigen imSGB-II-Bezug und die Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt zugrunde legt. Ab dem Jahr 2025 beträgt die GrundpauschaleEUR20.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
§ 23 und
Richtlinie Richtlinie zur Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Thüringen [Vom 29