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💰 Zuschuss

Örtliche Jugendförderung

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223100
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote planen, bereitstellen und fördern möchten. Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben für Sie erhalten die Förderung als Festbetragsfinanzierung (Pauschale). Die Höhe des Festbetrags berechnet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes sowie den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik zu den Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die unter Nr. 2 dieser Richtlinie aufgeführten Maßnahmen müssen Bestandteil der Jugendhilfeplanung sein; insbesondere für die unter Nr. 2.1 und 2.2 dieser Richtlinie aufgeführten Maßnahmen gilt, d
•4.2 Die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses für die jeweiligen Förderbereiche sollen berücksichtigt werden.
•4.3 Maßnahmen der schulbezogenen Jugendarbeit sind zuwendungsfähig, sofern sie in Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen sowie ab Klassenstufe 5 mit Gemeinschaftsschulen, in Ausnahm

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@tlvwa.thueringen.de
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0361 22230
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0361 2223100
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www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

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