Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote planen, bereitstellen und fördern möchten. Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben für Sie erhalten die Förderung als Festbetragsfinanzierung (Pauschale). Die Höhe des Festbetrags berechnet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes sowie den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik zu den Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG