Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Thüringer Aufbaubank übernimmt für den Freistaat Thüringen Bürgschaften. Mit den Bürgschaften werden Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben besichert, die im besonderen Interesse des Landes liegen. Sie können eine Bürgschaft erhalten zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zuEUR3 Millionen übernommen werden. Bei Mietkauf- und Leasingverträgen beträgt die Bürgschaftsquote normalerweise bis zu 60 Prozent. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic
Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)
Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic
Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)
Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
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