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💰 Zuschuss

Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
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020/2220
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www.aufbaubank.de
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Zielgruppen

international

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung. Sie bekommen den Zuschuss hauptsächlich Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Bauleistungen gemäß § 1 der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10 Prozent, wenn das Vorhaben Bestandteil eines Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (MaßnahmenprogrammEU-WRRL) ist. Für Pumpwerke, Mischwasserbehandlungsanlagen sowie Kläranlagen wird die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (inklusive Mehrwertsteuer) zusätzlich begrenzt: Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterEUR50.000 werden nicht gefördert. Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das jährliche Förderprogramm muss bis spätestens 15.6. für das Folgejahr beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vorliegen. Nach Aufnahme in das Programm reichen Sie Ihren Förderantrag bitte bis zum 31.12. für das Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechtes (insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- oder Bodenverbände), die Träger der A
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist ein erhebliches Landesinteresse an der Realisierung des Vorhabens, das ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kan
•4.2 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass das Vorhaben Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des TMUEN ist (vgl.Nr. 7).
•4.3 Die beantragten Vorhaben dürfen nicht bereits bei ihrer Errichtungbzw.Sanierung Zuwendungen erhalten haben.

Rechtsgrundlagen

§ 1 der

§ 25 Abs. 1 TTDSG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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