Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei tierzüchterischen Maßnahmen, vor allem bei wirtschaftlichen Zuchtprogrammen zum Erhalt und zur Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch Ergänzend dazu beträgt der Zuschuss bei der Zuchtbuchführung für PferdeEUR20,00 pro Tier. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG