Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und AquakulturfondsEMFAF(EMFAF-Richtlinie)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 85%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Investitionen in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei. Sie erhalten die Förderung unter anderem Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin und Antragsteller zwischen bis zu 25 und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstensEUR400.000 je Antragstellerin und Antragsteller. Diese Obergrenze können Sie imEMFAF-Programm höchstens einmal ausschöpfen. Die förderfähige Investitionssumme muss betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmeonlineüber das iBALIS-Portal an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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