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💰 Zuschuss

Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und AquakulturfondsEMFAF(EMFAF-Richtlinie)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
4.1 Voraussetzung ist, dass die zu fördernden Vorhaben in Bayern liegen oder durchgeführt werden. Die Vorhaben müssen der Förderung der bayerischen Fischerei dienen.
4.2 Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 85%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Investitionen in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei. Sie erhalten die Förderung unter anderem Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin und Antragsteller zwischen bis zu 25 und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstensEUR400.000 je Antragstellerin und Antragsteller. Diese Obergrenze können Sie imEMFAF-Programm höchstens einmal ausschöpfen. Die förderfähige Investitionssumme muss betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmeonlineüber das iBALIS-Portal an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG