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💰 Zuschuss

Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
Niederlassungsfoerderung-AGr4@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223100
🔗
www.tmasgff.de
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

behindertefrauenregionalseniorensozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Aufnahme des Apothekenbetriebes im ländlichen Raum, in dem die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln nicht hinreichend sichergestellt ist. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Standort der öffentlichen Apotheke. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Apothekerinnen und Apotheker als natürliche Personen, die im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung in einer öffentlichen Apotheke durch Neugründung oder Übernahme den Apotheken
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen ist möglich, wenn:
•Die Förderung der Niederlassung von Zahnärzt:innen ist möglich, wenn:
•Die Förderung einer öffentlichen Apotheke ist möglich, wenn in der Gemarkung einer Gemeinde des Freistaats Thüringen ein lokaler Versorgungsbedarf im Sinne dieser Richtlinie festgestellt wurde. Die ap

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

§ 44 der

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Kontakt

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Niederlassungsfoerderung-AGr4@tlvwa.thueringen.de
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0361 22230
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0361 2223100
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www.tmasgff.de
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www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

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