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💰 Zuschuss

Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Niederlassungsfoerderung-AGr4@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223100
🔗
www.tmasgff.de
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

behindertefrauenregionalseniorensozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum. Sie als Ärztin oder Arzt und auch als Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Praxis und/oder Zweig- beziehungsweise Filialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis beträgt je vollem Vertragsarztsitz. Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Filialpraxis in einer Gemeinde mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zuEUR20.000. Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zuEUR5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen ist möglich, wenn:
•Die Förderung der Niederlassung von Zahnärzt:innen ist möglich, wenn:
•Die Förderung einer öffentlichen Apotheke ist möglich, wenn in der Gemarkung einer Gemeinde des Freistaats Thüringen ein lokaler Versorgungsbedarf im Sinne dieser Richtlinie festgestellt wurde. Die ap

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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Niederlassungsfoerderung-AGr4@tlvwa.thueringen.de
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0361 22230
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0361 2223100
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