Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum. Sie als Ärztin oder Arzt und auch als Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Praxis und/oder Zweig- beziehungsweise Filialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis beträgt je vollem Vertragsarztsitz. Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Filialpraxis in einer Gemeinde mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zuEUR20.000. Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zuEUR5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG