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💰 Zuschuss

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlllr.thueringen.de
📞
0361 574041000
📞
0936/2023
🔗
infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de
🔗
portia.thueringen.de

Zielgruppen

internationalkulturregional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten oder in einem anderen spezifischen Gebiet nutzen und Ihnen dadurch im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen. Sie bekommen auch eine Ausgleichszahlung, wenn Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen verzichten, die in Natura-2000-Gebieten liegen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung in benachteiligten Gebieten hängt von der Ertragsmesszahl sowie dem Anteil der Hauptfutterfläche an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes ab und beträgt zwischenEUR30,00 und 195,00 je Hektar. Für die ersten 300 Hektar beträgt die Förderung 100 Prozent, für die folgenden 300 Hektar 94 Prozent und für weitere Flächen 88 Prozent des Förderbetrags. In spezifischen Gebieten beträgt die Höhe des ZuschussesEUR100,00 je Hektar Dauergrünland oder Dauerweideland. Für die ersten 30 Hektar beträgt die Förderung 100 Prozent, für die folgenden 30 Hektar 94 Prozent und für weitere Flächen 88 Prozent des Förderbetrags. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beträgt der ZuschussEUR382,00 je Hektar auf produktiv genutzter Ackerfläche undEUR1.527,00 je Hektar auf produktiv genutzter Dauerkulturfläche (nur Obst- und Weinbauflächen). Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages in digitaler Form bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber mit Betriebssitz in Thüringen als natürliche oder juristische Personen, die in benachteiligten oder spezifischen Gebieten wirtschaften.
•Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
•Als allgemeine Voraussetzung hat sich der Zuwendungsempfänger in seinem Antrag zu verpflichten, die einzubeziehenden Flächen selbst zu bewirtschaften und zu pflegen.
•4.1 Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) gemäß Nummer 1.1.1 dieser Förderrichtlinie wird jährlich auf Antrag gewährt, sofern in dieser Teilmaßnahme eine ermittelte förderfähige Fläch
•4.2 Die Förderung in spezifischen Gebieten (SPG) gemäß Nummer 1.1.1 dieser Förderrichtlinie wird jährlich auf Antrag gewährt, sofern in dieser Teilmaßnahme eine ermittelte förderfähige Fläche von mind

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@tlllr.thueringen.de
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0361 574041000
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0936/2023
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