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💰 Zuschuss

Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinenÖPNVund Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sindÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
5.1 Bei Förderungen in der Anschubphase nach Nr. 7.2 muss das Projekt oder Teilprojekt neu eingeführt werden. Eine Förderung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn das Bedienungsgebiet vollständig oder
5.2 Es muss sich um Projekte desÖPNVhandeln, die nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), § 44 PBefG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 2Abs.6 PBefG oder § 2Abs.7 PBefG genehmigt werden be
5.3 Die Projekte müssen mit den Planungen desÖPNV-Aufgabenträgers, regelmäßig etwa einem vorhandenen Nahverkehrsplan oder mit dem bestehenden Taktverkehr verkehrlich im Einklang stehen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Verkehrsprojekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verbesserung der Mobilität in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise im ländlichen Raum, um die Erschließung imÖPNVin allen Landesteilen Bayerns auszubauen und die Fahrtmöglichkeiten ganztägig zu verbessern. Dabei hat der Freistaat ein besonderes Interesse an der Förderung von Angeboten mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen, am Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge (Level 4) und autonomer Fahrzeuge (Level 5) sowie neuer, serienreifer Technologien in der Mobilität. Sie bekommen die Förderung vor allem für die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses der entstehenden Ausgaben derÖPNV-Aufgabenträger für die Übernahme der Betriebskostendefizite. Für Projekte, die sich überwiegend in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf im Sinne des jeweils geltenden Landesentwicklungsprogramms befinden und/oder die vollständig mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen betrieben werden, wird der Fördersatz um jeweils 5 Prozentpunkte erhöht. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die örtlich zuständige Bezirksregierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG