Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Bauherrin oder Bauherrn bei der Bereitstellung von klimagerechtem Wohnraum zu sozial verträglichen Mietpreisen vor allem für einkommensschwächere Haushalte sowie für ältere und behinderte Menschen. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Baudarlehen, das durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann. Die Höhe der Förderung (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse) beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Darlehen muss mindestensEUR4.000 pro Wohnung betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt bis zum 30.11. des Vorjahres zur Programmaufstellung bei der Bewilligungsstelle an. In der 2. Stufe reichen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den vollständigen Antrag spätestens 3 Monate nach Mitteilung der Entscheidung bei der Thüringer Aufbaubank ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG