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💰 Zuschuss

Investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tmbjs.thueringen.de
📞
0361 57100
📞
0361 3794690
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

internationaljugendregionalsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung investiver Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei BaumaßnahmenEUR25.000 und bei AusstattungsmaßnahmenEUR10.000 übersteigen. Bei der Ausstattung von Geschäftsstellen müssen die zuwendungsfähigen AusgabenEUR7.500 übersteigen. Legen Sie Voranmeldungen für das folgende Haushaltsjahr bitte bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor. Ihren Antrag richten Sie nach Aufforderung an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als privater gewerblicher Träger werden Sie nicht gefördert.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Mit der Zuwendung muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein.
•4.2 Zuwendungen können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines d
•4.3 Für Vorhaben nach Ziffer 2.1 gilt:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@tmbjs.thueringen.de
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0361 57100
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0361 3794690
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