Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung investiver Vorhaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei BaumaßnahmenEUR25.000 und bei AusstattungsmaßnahmenEUR10.000 übersteigen. Bei der Ausstattung von Geschäftsstellen müssen die zuwendungsfähigen AusgabenEUR7.500 übersteigen. Legen Sie Voranmeldungen für das folgende Haushaltsjahr bitte bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor. Ihren Antrag richten Sie nach Aufforderung an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)