Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen fördert Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Tierart und Nutzung und wird je Großvieheinheit gewährt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA bis zum 30.9. des Vorjahres, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt, ein.
Richtlinie T(h)ür Tierwohl [Vom 20
Verordnung (EU) 2021/2115