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💰 Zuschuss

Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tmbjs.thueringen.de
📞
0361 57100
📞
0361 3794690
🔗
bildung.thueringen.de
🔗
www.thueringen-sport.de

Zielgruppen

internationaljugendkultur

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- undDIN-gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen. Wird Ihr Projekt bei der Begutachtung ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Sind Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt selbst Träger der Sportstätte, richten Ihre Anmeldung bitte direkt an das zuständige Ministerium.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt für Baumaßnahmen sind
•Antragsberechtigt für Sportstättenentwicklungsplanungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportstätten, die ausschließlich oder hauptsächlich dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden, sowie Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbesche
•3.1 Baumaßnahmen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@tmbjs.thueringen.de
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0361 57100
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0361 3794690
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