Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- undDIN-gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen. Wird Ihr Projekt bei der Begutachtung ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Sind Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt selbst Träger der Sportstätte, richten Ihre Anmeldung bitte direkt an das zuständige Ministerium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG