Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung für Als Familieneinrichtungen zählen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgtEUR15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgtEUR5.000 brutto. Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden. Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG