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💰 Zuschuss

Investive Förderung von Familieneinrichtungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223413

Zielgruppen

fraueninternationalsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt. Sie erhalten die Förderung für Als Familieneinrichtungen zählen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgtEUR15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgtEUR5.000 brutto. Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden. Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•4.1 Die Bildung in sich geschlossener und funktionsfähiger Bauabschnitte ist zulässig. Bei der Bildung solcher Abschnitte muss bei der Planung des ersten Bauabschnitts sichergestellt werden, dass die
•4.2 Neu- und Erweiterungsbauten sollen so gestaltet werden, dass sie barrierefrei auffindbar, zugänglich und benutzbar sind. Bei Vorhaben des Aus- und Umbaus sowie der Sanierung ist dies nur erforderl

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223413

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