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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 85%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
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www.aufbaubank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung oder Sanierung von Anlagen einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für private Anlagen zur Trinkwasserversorgung bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedochEUR1.000 und höchstensEUR22.000 je angeschlossenem Grundstück. Für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung beträgt der Zuschuss bis zu 65 Prozent, maximal jedochEUR20.000 je neu anzuschließendem Grundstück, und für Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an Anlagen der Fernwasserversorgung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens Ihren Antrag bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. Je nach Antragstellerin oder Antragsteller gelten folgende Fristen:

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Eine Zuwendung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
•für die Errichtung,bzw.Sanierung von privaten Anlagen zur Wasserversorgung für Grundstücke im Außenbereich, sofern Folgendes zutrifft:
•für die erstmalige Errichtung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung für Grundstücke im Innenbereich bei Vorliegen der Willenserklärung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung zur Schaffu

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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