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💰 Zuschuss

Richtlinie Außenwirtschaftsförderung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
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021/1058
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thueringer-foerderportal.eu
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www.aufbaubank.de

Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Sie können an unterschiedlichen Messen teilnehmen. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu 4 Beteiligungen bezuschusst werden. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das OnlineportalEFRE-Portal der Förderperiode 2021–2027 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Für Messebeteiligungen müssen Sie den online gestellten Förderantrag spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original nachreichen. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung können Sie am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko beginnen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind:
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
•4.1 Abweichend von den Bestimmungen nach Nummer 1.3 der VV zu § 44 ThürLHO können Vorhaben am Folgetag nach Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde auf eigenes Risiko begonnen werden. Antragseingan
•4.2 Zum Zeitpunkt der Zusage der Förderung (Bewilligung) darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein. In besonders begründeten Einzelfällen nach Ziff. 2.1.2 oder Ziff. 2.2 ist eine Abweichung zulä

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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