Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 20%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Thüringen fördert Sie bei der Entwicklung, Erprobung und Durchführung von Konzepten zur Beschäftigungsförderung oder zur beruflichen Integration von benachteiligten Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik. Dazu gehören auch Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe: Reichen Sie Ihren Antrag auf Projektförderung bitte mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Der Förderung kann ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG