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💰 Zuschuss

Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlbv.thueringen.de
📞
0361 574135309
📞
0361 574135499
🔗
bau-verkehr.thueringen.de
🔗
thueringer-foerderportal.eu

Zielgruppen

behinderte

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichenÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Kauf von neuen barrierefreien und sauberen oder emissionsfreien Linienbussen beträgt die Förderung zusätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben für den alternativen Antrieb gegenüber dem vergleichbaren Fahrzeug mit konventionellem Antrieb. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 5.000 betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das geplante Investitionsvorhaben frühzeitig zur Aufnahme in den Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers anmelden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 30.9. des dem Vorhabensbeginn vorangehenden Jahres beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgen. Wenn Ihr Investitionsvorhaben Teil desEFRE-Programms 2021–2027 Thüringen darstellt, ist die Thüringer Aufbaubank Bewilligungsstelle. Das Verfahren wird über dasEFRE-Portal 2021–2027 abgewickelt. Wenn das Vorhaben in den Investitionsplan des Aufgabenträgers und in das Landesprogramm zur Förderung von Investitionen imÖPNVaufgenommen wurde, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen desÖPNVsowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben
•Vorhaben desEFREwerden nur bewilligt, wenn die Auswahl der Vorhaben gemäß Artikel 73 derVO(EU) Nr. 2021/1060 erfolgte. Maßgeblich sind die Auswahlkriterien zumEFRE-Programm 2021–2027 Thüringen (vgl.Zi
•Für Vorhaben desEFREgilt ebenfalls, dass diese in den Investitionsplan des Aufgabenträgers aufzunehmen sind (Ziff. 4.1, 4. Spiegelstrich) und die Anforderungen an Barrierefreiheit zu berücksichtigen h

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlbv.thueringen.de
📞
0361 574135309
📞
0361 574135499
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