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💰 Zuschuss

Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen von Beratungsstellen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223100
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

behindertefrauenjugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als überregionale Beratungsstelle für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen. Sie erhalten eine Förderung für Sach- und Personalausgaben der Beratungsstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind freigemeinnützige Träger von überregionalen Beratungsstellen, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit Behinderungen zu betreuen und zu fördern.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Eine Zuwendung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

Rechtsgrundlagen

§ 23 und

Richtlinie Neuveröffentlichung der Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahm

Originalquelle ↗

Kontakt

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servicecenter@tlvwa.thueringen.de
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0361 22230
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0361 2223100
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