Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem. Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG