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💰 Zuschuss

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223100
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem. Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 PflBG mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Für das Gewinnen und die Vorbereitung von potenziellen Auszubildenden kann von Zuwendungsempfänger:innen, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen, ein Unternehmen beauftragt werden, das
•Zuwendungsempfänger:innen, die die förderfähigen Leistungen selbst erbringen, unterliegen ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Für das bestätigte Vorliegen der Eignung gilt der zwischen dem TMASGFF un
•4.2 Das Gewinnen und die Vorbereitung der potenziellen Auszubildenden erfolgen grundsätzlich im Ausland respektive im jeweiligen Herkunftsland des angehenden Auszubildenden. Im Sinne dieser Richtlinie

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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