Zurück zur Suche
🏦 Kredit

KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

international

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
1. unterzeichneter Darlehensvertrag für den Exportkredit.
2. Zusage über endgültige Hermesdeckung.
3. Bestätigung des Bundes über die Förderungswürdigkeit des Neugeschäftes im Rahmen des Programms.

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

DieKfWBankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren. Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen: Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens. Anfragen können Sie an dieKfWBankengruppe richten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG