Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Richten Sie eine formlose Fördervoranfrage an die Bewilligungsbehörde, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Fördervoranfragen im Bereich der touristischen Infrastruktur stellen Sie bis zum 31.8. eines Jahres für die Förderung im Folgejahr. Ihren Antrag für Infrastrukturmaßnahmen (außer im touristischen Bereich) richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG