Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie für den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur bezogen auf die Anschaffung der notwendigen Geräteausstattung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Geräteausstattung bis zu 90 Prozent und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs bei der Thüringer Aufbaubank ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG