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💰 Zuschuss

Förderung der Forschung (FTI-Thüringen FORSCHUNG)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
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021/1060
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www.aufbaubank.de

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie für den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur bezogen auf die Anschaffung der notwendigen Geräteausstattung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Geräteausstattung bis zu 90 Prozent und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs bei der Thüringer Aufbaubank ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, die hauptsächlich vom Freistaat oder gemeinsam durch Bund und Länder grundfina
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Vorhaben müssen den allgemein anerkannten Maßstäben wissenschaftlicher Qualität genügen und im Sinne angestrebter Innovationen Ergebnisse erwarten lassen, die über den international bekannten
•4.2 Die Bewilligung von Fördermitteln setzt den Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens voraus. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderu
•4.3 Mit der Durchführung des Vorhabens darf vor einer Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zustimmen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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