Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Thüringen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist von der Art der Maßnahme abhängig. Normalerweise beträgt er 70 Prozent, maximal aber 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und dem 30.4. des Folgejahres beginnen sollen, ist der Stichtag der 30.9., für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und dem 31.8. desselben Jahres beginnen sollen, der 31.1.
Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Förderric
Richtlinie ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit