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💰 Zuschuss

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@tlvwa.thueringen.de
📞
0361 22230
📞
0361 2223100
🔗
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Zielgruppen

jugendregional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Thüringen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist von der Art der Maßnahme abhängig. Normalerweise beträgt er 70 Prozent, maximal aber 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und dem 30.4. des Folgejahres beginnen sollen, ist der Stichtag der 30.9., für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und dem 31.8. desselben Jahres beginnen sollen, der 31.1.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, die Bildungsvorhaben oder Informationsveranstaltungen organisieren und durchführen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•3.1 Zuwendungsvoraussetzungen
•Das Bildungsvorhaben muss eines der folgenden Themen betreffen:
•a) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft und der Rentabilität land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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