Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe desESF+-Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen können Sie auch eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln erhalten. Ihren Antrag für können Sie im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens einreichen. Aufrufe zur Teilnahme an Konzeptauswahlverfahren werden über das Förderportal Thüringen bekannt gemacht. Ihren Antrag für Vorhaben der Bildungsberatung und Modellprojekte stellen Sie bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG