Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie im Fall eines unerfüllten Kinderwunsches bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Die Förderung erhalten Sie für Behandlungen vom 1. bis 4. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung inklusive der Bundesförderung beträgt Die Höhe der Förderung aus Landesmitteln für Paare, die Fremdsamen benötigen, und Paare, bei denen die zu behandelnde Frau das 40. Lebensjahr vollendet, aber das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beträgt bis zu 25 Prozent des Eigenanteils der Kosten für den 1. bis 4. Behandlungszyklus. Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt auf Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Behandlung und für jede Behandlung gesondert bei der Thüringer Stiftung HandinHand.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG