Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre innovativen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Anschaffung der Wirtschaftsgüter stehen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten auch eine Förderung für Maßnahmen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens oder der dortigen Betriebsprozesse, die als Innovation auf Unternehmensebene dienen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Grundlage für die Einordnung sind die Vergleichsangebote, die Sie bei Antragstellung vorlegen müssen. Ihre Investitionssumme muss zwischen EUR 30.000 und EUR 250.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über dasEFRE-Portal 21–27 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG