Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt. Sie erhalten die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für die Richten Sie bitte Ihren Förderantrag formgebunden vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG