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💰 Zuschuss

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tmwwdg.thueringen.de
📞
0361 573711999
📞
0361 571711990
🔗
wirtschaft.thueringen.de

Zielgruppen

forschunginternationaljugend

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt. Sie erhalten die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für die Richten Sie bitte Ihren Förderantrag formgebunden vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Abweichend von den Bestimmungen nach Nummer 1.3 der VV zu § 44 ThürLHO können Vorhaben am Folgetag nach Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde auf eigenes Risiko begonnen werden. Als Vorhabenb
•4.2 Für die Anwerbung und Sprachausbildung wird vom Zuwendungsempfänger ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt, welches von einer ThüringerIHK, HWK oder der LEG anerkannt ist, soweit diese die Leis
•4.3 Die Anwerbung und Sprachausbildung erfolgen grundsätzlich im Ausland.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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