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💰 Zuschuss

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlllr.thueringen.de
📞
0361 574041000
📞
0361 574041390
🔗
justiz.thueringen.de

Zielgruppen

internationalregionalsozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie frisches Obst und Gemüse an Kinder verteilen und begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen möchten. Sie erhalten eine Förderung für Das Programm richtet sich an Thüringer Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen und Förderzentren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 0,34 je Portion bei konventionellen Erzeugnissen und EUR 0,39 bei Bioerzeugnissen. Sie erhalten 2 Portionen je Schülerin und Schüler und Schulwoche. Die Portionsgröße beträgt innerhalb eines Monats durchschnittlich mindestens 100 Gramm. Die Höhe der Förderung für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung und Bewertung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung für begleitende pädagogische Maßnahmen beträgt bis zu EUR 750,00. Für pädagogische und flankierende Maßnahmen über EUR 750,00 beträgt die Förderung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Anträge für die Abgabe von Obst und Gemüse reichen Sie bis zum 1.5. für das folgende Schuljahr ein. Anträge für begleitende pädagogische Maßnahmen und für Öffentlichkeitsarbeit stellen Sie mindestens 6 Wochen vor der Durchführung.

Besonderheiten & Hinweise

•Für die Lieferung der Produkte und für die Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen sind Sie als Schulträger antragsberechtigt.
•Für andere Maßnahmen sind Sie als öffentliche oder private Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie sich mit der Verwaltung und Durchführung des Thüringer Schulobstprogramms befassen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn:
•4.1 der Zuwendungsempfänger schriftlich im Zulassungsantrag erklärt, die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 zu erfüllen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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