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💰 Zuschuss

Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tmil.thueringen.de
📞
0361 574111000

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Schulbauvorhaben an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 66,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn Sie die energetischen Standards erreichen, in konstruktiver Holzbauweise bauen oder Modellvorhaben durchführen, bekommen Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Melden Sie bitte Ihr Vorhaben bis zum 30.6. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft an. Ihr Antrag wird durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) bewilligt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Finanzschwache Kommunen als Schulträger sind nur mit Einschränkungen antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Voraussetzung der Förderung nach dieser Richtlinie ist das Vorliegen eines erheblichen Landesinteresses an der Erfüllung des beabsichtigten Zuwendungszwecks. Bei der Beurteilung des erheblichen Landes
•Zuwendungen können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vo

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@tmil.thueringen.de
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0361 574111000

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