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💰 Zuschuss

Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@aufbaubank.de
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+49 361 7447-0
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+49 361 7447-410
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www.aufbaubank.de

Zielgruppen

jugend

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Sie aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bei Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte. Sie erhalten die Förderung für Pilotanlagen, Pilotprojekte sowie die Ausbildung und Fortbildung des Personals, das die Abwasseranlagen betreut. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der förderfähigen Ausgaben. Für die Ausbildung einer Fachkraft für Abwassertechnik und zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice erhalten Sie vom 1. bis zum 3. Ausbildungsjahr je EUR 7.700, EUR 4.600 und EUR 1.500. Für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent für den Anteil Thüringens an den förderfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungen werden nur gewährt, wenn mit der beantragten Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
•Die Gewährung einer Zuwendung nach Nr. 2.1 setzt grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung und geprüfte Vorplanungsunterlagen voraus. Dem Antrag nach Nr. 2.2 und Nr. 2.3.3 ist ein entsprechendes
•Der Zuwendungsempfänger ist im Hinblick auf die zulässigen Höchstbeträge für Beihilfen zur Offenlegung aller Zuwendungen verpflichtet, die er für das jeweilige Vorhaben erhalten oder beantragt hat.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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