Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen fördert Sie aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bei Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte. Sie erhalten die Förderung für Pilotanlagen, Pilotprojekte sowie die Ausbildung und Fortbildung des Personals, das die Abwasseranlagen betreut. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der förderfähigen Ausgaben. Für die Ausbildung einer Fachkraft für Abwassertechnik und zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice erhalten Sie vom 1. bis zum 3. Ausbildungsjahr je EUR 7.700, EUR 4.600 und EUR 1.500. Für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent für den Anteil Thüringens an den förderfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG