Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Herstellung und Optimierung der räumlichen Barrierefreiheit im Gebäude und zur Anpassung der Ausstattung Ihrer Bildungseinrichtung für Erwachsene, um die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf zu erfüllen. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre Investitionen in die Herstellung der Barrierefreiheit dürfen bis zu EUR 250.000 betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das folgende Jahr an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG