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💰 Zuschuss

Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragberechtigt sind die Träger von Ersatzschulen, die spätestens seit dem 1.1.2018 Finanzhilfe von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt Schulen in freier Trägerschaft Hilfen bei Investitionen in ihre Schulgebäude. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich der energetischen Sanierung. Dazu zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zuEUR1.000EURpro Schülerin und Schüler. Das Investitionsvolumen muss mindestensEUR40.000EURbetragen. Ihren Antrag richten Sie bitte schriftlich an die Behörde für Schule und Berufsbildung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG