Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft
Förderhöhe
bis zu 40.000 €
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt Schulen in freier Trägerschaft Hilfen bei Investitionen in ihre Schulgebäude. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich der energetischen Sanierung. Dazu zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zuEUR1.000EURpro Schülerin und Schüler. Das Investitionsvolumen muss mindestensEUR40.000EURbetragen. Ihren Antrag richten Sie bitte schriftlich an die Behörde für Schule und Berufsbildung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 40.000 €
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