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💰 Zuschuss

Energie Nothilfe Sport

Behörde für Inneres und Sport Hamburg

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@sportamt.hamburg.de
📞
040 428390

Zielgruppen

kultursozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als gemeinnützigen Sportverein, wenn Sie von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind und die Mehrkosten nicht gedeckt werden können, ohne dass es zu Mitgliederverlust und/oder Einschränkungen des Sportbetriebs führen würde. Sie erhalten die Förderung für Kostensteigerungen um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für den Zeitraum ab 1.10.2022 bis 30.4.2024. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl Ihrer Sportanlagen, der Energieart und dem Verbrauch der Anlage pro Energieart. Als Mitgliedsverein des Hamburger Sportbundse.V.richten Sie Ihren Antrag bitte an den Hamburger Sportbunde.V.. Alle anderen Antragsteller richten ihren Antrag bitte an die Behörde für Inneres und Sport. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare und das Stichwort „Notfallhilfe Energie Sport“.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die spätestens seit 31.12.2021 im Hamburger Vereinsregister eingetragen sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Förderung der Vereinsgastronomie ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@sportamt.hamburg.de
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040 428390

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