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💰 Zuschuss

Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie und Ergotherapie

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@soziales.hamburg.de
📞
+49 40 42863-0
📞
023/2024

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie, wenn Sie als privater Schulträger Ausbildungen in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie anbieten. In den betreffenden Ausbildungsgängen befreien Sie Ihre Schülerinnen und Schüler für die gesamte Dauer der Ausbildung von Schulgeldzahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich pauschal EUR 450,00 je förderfähigem Ausbildungsplatz. Ihren Antrag müssen Sie jährlich bis zum 30.6. bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für die Schulplätze Physiotherapie und Ergotherapie.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Die bisherigen Zuwendungsvoraussetzungen haben fortlaufend Bestand, dies sind wirtschaftlich geordnete Verhältnisse sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfangenden. Die besti
•3.2 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn:
•a) die Voraussetzungen des § 17a KHG vorliegen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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poststelle@soziales.hamburg.de
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